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Franz Hecker-Stipendium 2024

Die Kreissparkasse Bersenbrück bietet im Rahmen des Franz Hecker-Stipendiums jungen Kunstschaffenden im Bereich der Bildenden Kunst (Malerei, Bildhauerei, Zeichnung, Graphik und Fotografie) in einem Zeitraum von drei Monaten die Möglichkeit, ohne große wirtschaftliche Belastung künstlerisch tätig zu sein. Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz oder Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Altersgrenze liegt bei 35 Jahren. Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet eine Fachjury.

Das Stipendium ist nach dem in Bersenbrück geborenen Maler und Graphiker Franz Hecker (1870 - 1944) benannt, der Zeit seines Lebens in Osnabrück und im Osnabrücker Land künstlerisch tätig war.

Das Stipendium ist mit insgesamt 10.000 EURO ausgelobt. Dafür soll sich die Stipendiatin/der Stipendiat während des dreimonatigen Stipendiums überwiegend im Umfeld der Hasemühle Bersenbrück (Landkreis Osnabrück) aufhalten und künstlerisch tätig sein. 1293 als Klostermühle des ehemaligen Zisterzienserinnenklosters Bersenbrück in Betrieb genommen, hat die Hasemühle seitdem eine lange interessante Entwicklung erlebt (www.osnabruecker-land.de/erlebnisse/hasemuehle). Heute wird die Hasemühle zur Stromerzeugung und insbesondere als Veranstaltungs- sowie Ausstellungsraum genutzt. Die Unterbringung ist in der gegenüber liegenden Einliegerwohnung vorgesehen. Die mit dem Aufenthalt verbundenen Kosten werden von der Stipendiatin/dem Stipendiaten getragen.    

Die Preisträger verpflichten sich, die während des Studienaufenthaltes entstandenen künstlerischen Werke zum Abschluss des Stipendiums oder zu einem abzustimmenden Zeitpunkt in den Ausstellungsräumen der Kreissparkasse Bersenbrück zu präsentieren.

Bewerbungsmodalitäten

Die Bewerber für das Franz Hecker-Stipendium sollen folgende Unterlagen einreichen:

  • Tabellarischen Lebenslauf mit Angaben über die bisherige künstlerische Ausbildung und Tätigkeit.
  • Auflistung von bisherigen Stipendien, Preisen und Ausstellungen (auch Teilnahmen).
  • (Eventuelle) Publikationen oder Zeitungskritiken.
  • Zur Beurteilung der künstlerischen Qualifikation sind Arbeiten in Reproduktionen (Fotos, Katalog) einzureichen.
  • Gewünscht wird ein Konzept für die künstlerische Tätigkeit während des Stipendiums.

Bewerbungsschluss:         31. Oktober 2024

 

 

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