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Herr Rainer Späth
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Barrierefreiheitserklärung

CHECK-IN ist für alle da. Aus diesem Grund arbeiten wir daran, unsere Webseite den Bedürfnissen aller Nutzer anzupassen. Wir bemühen uns kontinuierlich, die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit unserer Webseite oder der mobilen Anwendung zu verbessern, denn wir wollen allen Benutzern die bestmögliche Benutzererfahrung bieten.

Derzeit bietet unser Internetauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit. Im Rahmen unseres Engagements für Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit sind wir aber bestrebt, alle relevanten Zugänglichkeitsstandards (derzeit BITV 2.0) einzuhalten.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Es sind nicht barrierefreie PDF-Dokumente auf der Webseite vorhanden. In vielen Fällen finden Sie diese Inhalte zusätzlich als barrierefreie Alternative auf der Website.
  • Nicht alle Themenfarben erfüllen die Anforderungen an die Kontrastwerte. Aus optischen und gestalterischen Gründen wurde auf eine Anpassung verzichtet.
  • Erläuterungen in leichter Sprache zum Inhalt und Navigation der Website und ein Video zu den Inhalten in deutscher Gebärdensprache (DGS) fehlen.
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PERBILITY arbeitet an den notwendigen Prozessen, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Ihr Feedback

Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist für komplexe und umfangreiche Webseiten kaum erreichbar. Wenn Sie trotz unserer Bemühungen auf Schwierigkeiten stoßen oder Anregungen zur Verbesserung haben, freuen wir uns über Ihr Feedback per kontakt@perbility.de.

Kontakt zur Schlichtungsstelle

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Internetseite der Schlichtungsstelle.