Du hast die Fachoberschulreife (den Realschulabschluss), das Fachabitur oder das Abi in der Tasche?
Du interessierst dich für einen Ausbildungsplatz, bei dem du dein Organisationstalent unter Beweis stellen kannst?
Du erwartest eine Ausbildung mit attraktiven Zukunftsperspektiven, mit einem guten Gehalt und flexiblen Arbeitszeiten?
Hier bist du richtig!
Wichtige Hinweise im Rahmen der Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) vor der Beschäfigung in einem Ausbildungsverhältnis:
Die Sparkasse ist tarifgebundener öffentlicher Arbeitgeber und wendet den TVöD, TVAöD sowie den TVöD-BT-S an. Die Vergütung einer Ausbildungsstelle richtet sich nach den tariflichen Regelungen insbesondere nach den §§ 8 bis 15 und § 17 TVAöD, nach den §§ 12 bis 25 TVöD sowie den einschlägigen Regelungen des TVöD-BT-S, hier hervorzuheben § 17.1.
Die Eingruppierung der Ausbildungsstelle wird gestaffelt in Abhängigkeit vom Ausbildungsjahr vorgenommen.
Seit dem 01. Mai 2026 findet nach § 8 TVAöD i.V.m. § 17.1 TVöD-S folgende Staffelung der Ausbildungsentgelte Anwendung:
- im ersten Ausbildungsjahr 1.412,20€ brutto
- im zweiten Ausbildungsjahr 1.464,02€ brutto
- im dritten Ausbildungsjahr 1.527,59€ brutto
Neben dem Ausbildungsentgelt werden weitere tarifliche Leistungen nach Maßgabe der genannten Tarifverträge gewährt, insbesondere eine Jahressonderzahlung beziehungsweise Sparkassensonderzahlung.